Die Miete muss bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus gezahlt werden, unabhängig davon, wann Sie Ihr Gehalt oder Ihren Lohn erhalten.
Die Miete setzt sich aus Grundmiete und den Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten zusammen. Kosten für Wasser und Strom sind in der Regel nicht enthalten, diese werden nach Verbrauch direkt zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen abgerechnet. Eine Auflistung aller Betriebskosten finden Sie unter Downloads oder beigefügt in Ihrem Mietvertrag.
Erteilungen von SEPA-Lastschriftmandaten bzw. Kontoänderungen müssen immer schriftlich erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Formular spätestens zum 15. des Monats bei uns eingehen muss, damit der Lastschrifteinzug bis zum nächsten Monatsanfang geändert werden kann. Wir bitten Sie, diese Änderung Ihrem zuständigen Sachbearbeiter schriftlich mitzuteilen.
Änderungen Ihrer persönlichen Daten können Sie uns jederzeit schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.
Wenn die Miete durch Ihre Bank zurückgebucht wurde, überweisen Sie das Geld bitte selbst ein weiteres Mal. Wir können die Lastschrift nicht ein zweites Mal abbuchen. Bitte kontaktieren Sie uns zusätzlich, um unnötige Gebühren zu vermeiden.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Mietzahlung oder einer Betriebskostennachzahlung haben, kontaktieren Sie uns umgehend. Gemeinsam werden wir nach einer Lösung suchen.
Wenn Sie in Zahlungsverzug geraten, melden Sie sich umgehend bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Bremen. Wir werden mit Ihnen individuell nach Möglichkeiten suchen, um Ihnen aus dieser Lage zu helfen.