Ja. Eine Kaution bzw. Sicherheitsleistung in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten ist vor Schlüsselübergabe zu hinterlegen.
Nein. Die Vermietung unserer Wohnungen ist provisionsfrei.
Eine Bürgschaft wird dann erforderlich, wenn die Miethöhe nicht über das Einkommen des Interessenten oder eine Kostenübernahme des Jobcenters gesichert ist (z.B. bei Studenten und Auszubildenden).
Für bestimmte Wohnungen kann ein so genannter Wohnberechtigungsschein (B-Schein) erforderlich sein. Er berechtigt Personen oder Familien mit geringen Einkommen zum Bezug dieser Wohnungen. Wenn ein B-Schein Voraussetzung für eine Anmietung ist, weisen wir in unseren Angeboten darauf hin.
Ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) kann bei dem für Sie zuständigen Amt beantragt werden.