Unsere Hauswarte können Sie in der Regel Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr persönlich oder telefonisch in den Servicebüros vor Ort erreichen. Die Kontaktdaten können Sie hier einsehen.
Ja. Kleintiere (wie z.B. Meerschweinchen, Wellensittich) sind nicht anmeldepflichtig, alle anderen (wie z.B. Hund, Katze) sind durch einen schriftlichen Antrag bei der diwopa anzumelden. Bitte schreiben Sie uns, um welches Haustier es sich handelt. Tiere, von denen eine Gefahr ausgehen kann (wie z.B. Kampfhunde), sind in unseren Wohnanlagen nicht gestattet.
Der Stromzähler befindet sich in der Regel außerhalb Ihrer Wohnung auf der Etage oder im Keller. Der Wasserzähler ist in der Wohnung in Küche oder Bad angebracht oder ebenfalls im Keller. Sprechen Sie mit Ihrem Hauswart vor Ort um sicher zu sein.
Ja. Die meisten Wohnungen sind mit einem Kabelanschluss ausgestattet, die Kabelgebühr ist deshalb in der Miete enthalten. Der Kabelanschluss gehört zur Grundausstattung der Wohnungen. Er ist nicht aus dem Mietgegenstand herauslösbar und kann deshalb nicht gekündigt werden.
Die Anbringung von Satellitenschüsseln oder -Antennen ist grundsätzlich nicht gestatten, da Kabelfernsehen in den Wohnungen verfügbar ist. Jedoch können Sie eine schriftliche Genehmigung erfragen.
Ohne Zustimmung durch uns sind Umbauten nicht möglich. Jede bauliche Veränderung Ihrer Wohnung erfordert die Zustimmung durch unsere Sachbearbeiter bzw. der Hauswarte vor Ort – sei es der Umbau des Badezimmers, die Anbringung einer Markise oder das Entfernen einer Wand. Hierfür können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an Ihren Hauswart oder Ihren Sachbearbeiter stellen.
Ja. Dennoch muss vorher eine Genehmigung eingeholt werden. Bitte teilen Sie Ihrem Hauswart oder Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit, in welchen Räumen Sie Laminat verlegen wollen. Dabei ist eine sorgfältige Ausführung und ausreichende Trittschalldämmung Voraussetzung für die Genehmigung.
Grundsätzlich vermieten wir ohne Einbauküchen. Es gibt jedoch auch Wohnungen, in denen Einbauküchen vorhanden sind oder vom Vormieter hinterlassen werden.
Den Anschluss von Starkstromgeräten hat der Mieter zu tragen.
Andere Mieter dürfen durch die Nutzung der Balkone nicht beeinträchtigt werden. Schmutz und Müll, wie Zigarettenreste, Abfall, Blumen- und Abwasser dürfen nicht über den Balkon entsorgt werden. Grillen ist auf den Balkonen verboten!
Nein. Auf unseren Grundstücken dürfen nur versicherte (angemeldete) PKW stehen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.